Beschlussvorlage - 01/BV/677/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für die Kinder- und Jugendarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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15.06.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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20.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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11.07.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Landwirtschaftsbetrieb Rienitz hat 1.500 € für die Kinder- und Jugendarbeit in Altentreptow gespendet.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Gemäß § 5 Abs.11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis 1.000 €. Da der gespendete Betrag darüber liegt, muss die Stadtvertretung über die Annahme der Spende entscheiden.
