Beschlussvorlage - 38/BV/146/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Wildberg für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wildberg
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Entscheidung
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11.05.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Beschlussvorlage 38/BV/138/2017 wurde am 23.03.2017 von der Tagesordnung genommen. Die überarbeitete Haushaltssatzung liegt heute zur Beschlussfassung vor.
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Komunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 755.792 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 789.252 EUR
Entnahmen aus Rücklagen auf 8.790 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf -24.670 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 727.235 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 721.025 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.790 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.290 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit32.500 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 38.210 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß § 53 (3) Kommunalverefassung M-V auf 268.800 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 320 v.H.
Grundsteuer B 320 v.H.
Gewerbesteuer 320 v.H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,006 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres
betrug voraussichtlich -171.130 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres betrug -202.080 EUR
und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres -217.960 EUR
Anlagen
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