Beschlussvorlage - 38/BV/146/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Beschlussvorlage 38/BV/138/2017 wurde am 23.03.2017 von der Tagesordnung genommen. Die überarbeitete Haushaltssatzung liegt heute zur Beschlussfassung vor.

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Komunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

    im Ergebnishaushalt   ordentliche Erträge auf                                               755.792 EUR

                                        ordentliche Aufwendungen auf                                  789.252 EUR

                                        Entnahmen aus Rücklagen auf                                       8.790 EUR

                                        das Jahresergebnis nach Veränderung

                                        der Rücklagen auf                                                       -24.670 EUR

 

    im Finanzhaushalt      ordentliche Einzahlungen auf                                      727.235 EUR

                                        ordentliche Auszahlungen auf                                     721.025 EUR

                                        Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                      8.790 EUR

                                        Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                     9.290 EUR

                                        Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit32.500 EUR

                                        Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf               38.210 EUR

festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                     0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                                    0 EUR

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß § 53 (3) Kommunalverefassung M-V auf                                                 268.800 EUR

festgesetzt.

 

Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A      320 v.H.

                                                          Grundsteuer B      320 v.H.

                                                          Gewerbesteuer     320 v.H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,006 Vollzeitäquivalente (VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich                                                                                -171.130 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres betrug                                                                         -202.080 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres                                -217.960 EUR

 

 

 

 

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Anlagen

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