Beschlussvorlage - 38/BV/150/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Wildberg empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel die Entlastung für der Bürgermeisterin zu erteilen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M-V die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Wildberg für das Haushaltsjahr 2013.

 

 

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