Beschlussvorlage - 06/BV/179/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Grapzow für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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06.04.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Jahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss 2012 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat auf seiner Sitzung am 07.03.2017 den geprüften Jahresabschluss erörtert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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766 kB
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701,5 kB
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67,2 kB
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