Beschlussvorlage - 06/BV/178/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Zum 01.05.2017 ändern sich die Landes- und Kreismittel zur Finanzierung der Platzkosten in den Kindertagesstätten und der Tagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Diese Änderungen haben Einfluss auf die Elternbeiträge und die Anteile der Wohnsitzgemeinde. Aus diesem Grund muss die Satzung der Gemeinde Grapzow über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Grapzow geändert werden.

 

Die neuen Elternbeiträge werden ab dem 01.05.2017 erhoben.

Die Elternbeiträge sinken zum 01.05.2017 geringfügig.

 

ganztagsTeilzeithalbtags

altneualt     neualt     neu

 

Kinderkrippe204,53203,24122,72     121,9481,81     81,30

Kindergarten136,63135,41  81,98        81,25       54,65     54,16

Hort117,28115,85  70,36       69,50 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Grapzow über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Grapzow.

 

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Anlagen

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