Beschlussvorlage - 12/BV/153/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Zum 01.05.2017 ändern sich die Landes- und Kreismittel zur Finanzierung der Platzkosten in den Kindertagesstätten und der Tagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Da diese Veränderung Einfluss auf die Elternbeiträge und die Anteile der Wohnsitzgemeinde hat, macht sich eine Satzungsänderung erforderlich.

 

Die neuen Elternbeiträge werden ab dem 01.05.2017 erhoben.

Die Elternbeiträge und die Wohnsitzgemeindeanteile sinken zum 01.05.2017 geringfügig.

 

   ganztags   Teilzeithalbtags

   altneu    altneualt    neu

 

Kinderkrippe   317,28315,99    190,37       189,59126,91    126,40

Kindergarten   154,49 153,28      92,69          91,96 61,79       61,31

Hort     93,07 91,64       55,84          54,98

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gültz beschließt die 11. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gültz über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Gültz.

 

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Anlagen

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