Beschlussvorlage - 01/BV/672/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Altentreptow
"Wohnpark am Ganzkower Weg"
hier: Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr.11 "Wohnpark am Ganzkower Weg" der Stadt Altentreptow
gem. § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung - ohne Umweltbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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22.03.2017
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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04.04.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat am 11.10.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.11 „Wohnpark am Ganzkower Weg“, im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung - aufzustellen.
Am 08.03. 2017 hat die Firma Landwirtschaftsbetrieb „Am Stadtwald“ GmbH mit Sitz in 17087 Altentreptow, Friedrichshof 4, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Friese, die Änderung des Bauleitplanverfahrens vom qualifizierten Bebauungsplan in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beantragt.
Für das Plangebiet soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung für die vollständige Ausarbeitung der Planung zur Erstellung des Bebauungsplanes sowie für die Kosten der Erschließung wurde durch den Vorhabenträger vorgelegt.
Durch Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:
Die Wiedernutzbarmachung der zurzeit nicht mehr als Trockenwerk genutzten Fläche für die Schaffung von Wohnbaustandorten für Einfamilien- und Doppelhäuser.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB wurde gemäß §13 Abs. 2 Nr.1 abgesehen.
Es ist die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Entwurf mit Begründung ist daher nach §3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hiervon zu benachrichtigen. Die Auslegung soll in der Zeit vom 18.04.2017 bis 19.05.2017 stattfinden. Sie ist ortsüblich bekannt zu machen.
Entsprechend § 24 KV M-V ist Herr Alexander Friese von der Mitwirkung zum Beschluss ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Firma Landwirtschaftsbetrieb „Am Stadtwald“ GmbH mit Sitz in 17087 Altentreptow, Friedrichshof 4, zur Änderung des Bauleitplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird stattgegeben.
Die Stadtvertretung Altentreptow billigt den ausgearbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11- „Wohnpark am Ganzkower Weg“ in der vorliegenden Fassung vom März 2017 mit der Begründung gleichen Datums und beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11- „Wohnpark am Ganzkower Weg“ mit Begründung, öffentlich auszulegen.
Die Auslegung soll in der Zeit vom 18.04.2017 bis 19.5.2017 stattfinden. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Die Beteiligung der Nachbargemeinden erfolgt nach §2 Absatz 2 BauGB.
Die durch die Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß §4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Der Beschluss ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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824,4 kB
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