Beschlussvorlage - 01/BV/645/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die aktuell bestehende Verwaltungsgebührensatzung wurde am 10.02.2010 beschlossen und trat am Tage nach ihrer Bekanntmachung, 10.03.2010, in Kraft. Am 25.05.2011 wurde eine

1. Änderungssatzung beschlossen. Seit dem sind die Gebühren nicht mehr kalkuliert worden.  Im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept der Stadt Altentreptow für den Zeitraum 2017  bis 2020 ist die Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung eine Maßnahme, die im Zuge der Haushaltskonsolidierung umgesetzt werden soll. Der Text der Satzung wurde an die aktuelle Gesetzeslage angepasst (Anlage 1).

 

Rechtliche Grundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren sind die § 5 Kommunalverfassung M-V sowie die §§ 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes M-V.  Gemäß § 44 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V hat die Stadt die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen, soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen.

 

Entgelte für Leistungen der Kommunen sind Gebühren, Beiträge und privatrechtliche Entgelte.

 

Verwaltungsgebühren zählen ebenso wie Beiträge und Gemeindesteuern zu den öffentlichen Abgaben, die eine Kommune von den Einwohnern in ihrem Gemeindegebiet fordern kann. Sie werden als Geldleistung für eine konkrete Leistung der Verwaltung erhoben. Sie entstehen nur, wenn eine kommunale Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.

 

Gebühren werden nach dem sog. Kostendeckungsprinzip erhoben: Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll mindestens den voraussichtlichen Kosten einer Dienstleistung entsprechen.

 

Die Kalkulation der Kosten erfolgt auf der Grundlage der Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2013/2014 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) vom 30.09.2013 (KGSt-Materialien 4/2013). Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus den: Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten. Darstellung erfolgt in der beigefügten Kostenkalkulation (Anlage 2).

 

Für die einzelnen Tarifstellen wurde der jeweils notwendige Arbeitsumfang ermittelt.

 

In der Anlage 3 erfolgt eine Gegenüberstellung, wie sich die Gebührenhöhe verändert hat, aus welchen Gründen Tarife weggefallen und welche Tarife neu hinzugekommen sind.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den vorliegenden Entwurf  zur Neufassung  der Satzung über die Erhebung  von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) einschließlich der beigefügten Kalkulation.

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Anlagen

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