Beschlussvorlage - 01/BV/642/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit der Versetzung in den Ruhestand der Stadtverwaltungsamtsrätin Frau Gutglück ist ihre Wahrnehmung der Position der

2. Stellvertretenden Bürgermeisterin mit dem 01.07.2017 nicht mehr gegeben. Das Ehrenamt ist mit dem 01.07.2017 vakant und damit neu zu besetzen.

Nach § 40 Kommunalverfassung des Landes M-V wählt die Stadtvertretung für die Dauer der Wahlperiode, hier bis 2019, die Stellvertreter des Bürgermeisters.

Die Stellvertreter sind gemäß § 40 Abs. 3 KV M-V aus dem Kreis der dem hauptamtlichen Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter zu wählen. In der Organisationsstruktur der Stadtverwaltung sind dies die Fachbereichsleiter.

Nach erfolgter Wahl ist die Ernennung zu Ehrenbeamten nach § 40 Abs. 3 vorzunehmen.

 

Zur Wahl stellt sich Frau Silvana Knebler, Fachbereichsleiterin Zentrale Verwaltung und Finanzen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung wählt …………………………. zur 2. Stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow.

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