Beschlussvorlage - 03/BV/122/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Bartow für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Ostwald
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss der Gemeinde Bartow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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21.03.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 466.092 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 550.420 EUR
Entnahmen aus Rücklagen auf 6.270 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf -78.058 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 424.265 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 460.435 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 83.070 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 82.300 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 65.845 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 30.445 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß § 53 (3) Kommunalverfassung MN-V auf 41.900 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 310 v.H.
Grundsteuer B 355 v.H.
Gewerbesteuer 330 v.H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,052 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres
betrug voraussichtlich 32.830 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt -12.871 EUR
und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres -90.929 EUR
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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