Beschlussvorlage - 03/BV/118/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Bartow hat im Jahr 2016 Bankettarbeiten, von der L 35 bis zur Ortslage Bartow, durchführen lassen. Im Zuge dieser Arbeiten ergab sich eine Mengenmehrung der laufenden Meter und somit eine Erhöhung der Rechnung gegenüber dem ursprünglichen Angebot. Die Kosten für die Bankettarbeiten betragen 11.570,85 €. Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt aus dem Produktsachkonto 5.4.1.00.52338000. Der Planansatz, für das Jahr 2016, betrug 10.000,00 €. Im Laufe des Jahres wurden schon 704,48 € verbucht. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann mit 1.600,00 € aus dem Produktsachkonto 1.2.6.01.52381000 (FFW –Technik) und mit 675,33 € aus dem Produktsachkonto 5.5.1.00.52351000 (Fahrzeugunterhaltung) erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die überplanmäßige Ausgabe mit 1.600,00 € aus dem Produktsachkonto 1.2.6.01.52381000 (FFW-Technik) und mit 675,33 € aus dem Produktsachkonto 5.5.1.0052351000 (Fahrzeugunterhaltung) zu finanzieren.

 

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