Beschlussvorlage - 08/BV/154/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Lt. § 36 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V kann die Hauptsatzung bestimmen, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung auch weitere sachkundige Einwohnerrinnen und Einwohner in die beratenden Ausschüsse zu berufen sind.

 

Daraus folgt, dass die §§ 4 und 6 der Hauptsatzung geändert werden.   

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Golchen.

 

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Anlagen

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