Beschlussvorlage - 36/BV/128/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Sach- und Rechtslage ist der beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz genehmigt nachträglich die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 17.10.2016 gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V zur Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A – Heizungsinstallation im Gebäude der Kita in Tützpatz.

 

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Anlagen

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