Beschlussvorlage - 36/BV/127/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Datum vom 04.02.2017 wählte die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Tützpatz Kamerad Daniel Behrndt zum Wehrführer. Zu seinem Stellvertreter wurde Kamerad Tobias Quadt gewählt.

 

Dieser Wahl muss gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M-V) durch die Gemeindevertretung zugestimmt werden.

Nach Zustimmung der Gemeindevertretung sind der Wehrführer und sein Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tützpatz stimmt der Wahl der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Tützpatz vom 04.02.2017 zu. (Wehrführer Kam. Daniel Behrndt und Stellvertreter Kam. Tobias Quadt)

 

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt, dass der Wehrführer Kam. Daniel Behrndt und sein Stellvertreter Kam. Tobias Quadt in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden.

 

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