Beschlussvorlage - 03/BV/120/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Spenden für die Weihnachtsfeier der Gemeinde Bartow 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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21.03.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Bürgermeister der Gemeinde Bartow hat für die Weihnachtsfeier der Rentner 2016 Spenden/Sponsorengelder eingeworben. Die Firma WindBauer GmbH, Marktplatz 1 in 17033 Neubrandenburg hat 535 € als Sponsorleistung erbracht. Das Unternehmen Landgut Bartow GmbH & Co.KG hat 300 € gespendet.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder die Vermittlung von Zuwendungen soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs.4 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 100 €. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.
