Beschlussvorlage - 03/BV/120/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Bartow hat für die Weihnachtsfeier der Rentner 2016 Spenden/Sponsorengelder eingeworben. Die Firma WindBauer GmbH, Marktplatz 1 in 17033 Neubrandenburg hat 535 € als Sponsorleistung erbracht. Das Unternehmen Landgut Bartow GmbH & Co.KG hat 300 € gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder die Vermittlung von Zuwendungen soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

 

Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs.4 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 100 €. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt, die Spende des Landgutes Bartow GmbH & Co.KG in Höhe von 300 € und die Sponsorleistung der Firma WindBauer GmbH in Höhe von 535 € für die Rentnerweihnachtsfeier im Dezember 2016 anzunehmen. 

 

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