Beschlussvorlage - 37/BV/185/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Daniel und Ines Kolbe haben für den Kindergarten „Bambi“ Wolde 100 € gespendet. Die Spende ging bereits im Dezember 2016 ein. Darüber hinaus hat Herr Michael Meißner 1.000 € für die Kita Wolde gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.  

 

Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs.4 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 €. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wolde nimmt die Spenden von Daniel und Ines Kolbe in Höhe von 100 €  und 1.000 € von Herrn Michael Meißner für den Kindergarten „Bambi“ Wolde an.

 

Loading...