Beschlussvorlage - 37/BV/185/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Spenden für den Kindergarten "Bambi" Wolde - 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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28.02.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Daniel und Ines Kolbe haben für den Kindergarten „Bambi“ Wolde 100 € gespendet. Die Spende ging bereits im Dezember 2016 ein. Darüber hinaus hat Herr Michael Meißner 1.000 € für die Kita Wolde gespendet.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs.4 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 €. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.
