Beschlussvorlage - 39/BV/178/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

siehe Bürgermeistervorlage Nr. 26 vom 15.12.2016 über die Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt die Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin vom 15.12.2016 gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V zur Kreditumschuldung der Restschuld von 14.893,42 € per 30.12.2016.

 

 

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Anlagen

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