Beschlussvorlage - 01/BV/634/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2017 der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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24.01.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
In der Finanzausschusssitzung am 10.01.2017 wurden Änderungen zur Beschlussvorlage 628 aus 2016 vorgenommen. Diese Änderungen wurden in die jetzige Fassung eingearbeitet.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplanordentliche Erträge auf 9.550.845 € ordentliche Aufwendungen auf 11.952.060 €
Entnahmen aus Rücklagen 1.595.950 €
- im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf 9.083.300 € ordentliche Auszahlungen auf 10.668.795 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.743.700 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.901.900 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.123.895 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 380.200 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 1.723.895 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 62,58 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A350 v.H.
Grundsteuer B350 v.H. Gewerbesteuer 330 v.H.
Mit der Haushaltssatzung wird in § 9 eine haushaltswirtschaftliche Sperre beschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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