Beschlussvorlage - 01/BV/633/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratungsleistungen für bauplanerische Stellungnahme Windkraft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
24.01.2017
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Vorlage Nr.: 01/BV/630/2016 war bereits Beratungsgegenstand im Finanzausschuss am 10.01.2017.
Die Fraktion der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD hat mit Schreiben vom 20.12.2016 die Verwaltung aufgefordert, für die Erarbeitung einer bauplanerischen Stellungnahme, durch die dem weiteren Ausbau von Windkraft Einhalt geboten werden kann, Kosten für Beratungsleistungen in den Haushalt 2017 einzustellen.
Für die Erarbeitung einer planungsrechtlichen Stellungnahme in Bezug auf die Verhinderung eines weiteren Ausbaus von Windkraft sollen drei Angebote eingeholt werden, um den Kostenumfang zu ermitteln.
Sollten die Angebote bis zum Sitzungstermin vorliegen, werden diese als Tischvorlage nachgereicht.
Zur Finanzausschusssitzung am 10.01.2017 wurde als Tischvorlage eine Anlage zur Vorlage mit den drei Kostenangeboten ausgeteilt. Diese Anlage ist auch Bestandteil dieser Vorlage.
In der Diskussion im Finanzausschuss wurde deutlich herausgearbeitet, dass es aufgrund der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte sowie des Entwurfes des Umweltberichtes hier im Besonderem um die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen ein Handlungsbedarf für die Stadt Altentreptow in Bezug auf die Windeignungsgebiete „Ost“ und „West“ Altentreptow besteht. Altentreptow ist sehr stark betroffen von den Windenergieanlagen. Einem weiteren Ausbau sollte Einhalt geboten werden. Aus diesem Grunde sollte die Stadt Altentreptow in einer Stellungnahme ihre Bedenken darlegen.
Jedoch soll dies nicht bedeuten, dass eine Prüfung der Einhaltung der planerischen Vorgaben erfolgt, vielmehr sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten die Stadt Altentreptow hat, unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes, Neuansiedlungen und Repowering-möglichkeiten für bestehende Anlagen zu beschränken. Hier sollten insbesondere strategische Ziele beleuchtet werden. Die Erarbeitung einen Bebauungsplanes im Hinblick auf die Öffnungsklausel im Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungs-programms Mecklenburgische Seenplatte und eine Prüfung der Lärmbelastung durch Windkraftanalagen ist zielführend.
Der Finanzausschuss hat sich einstimmig für die Einstellung von 25.000 EUR in den Haushalt 2017 der Stadt Altentreptow ausgesprochen. Die Verwendung der Mittel erfolgt in Abstimmung mit dem Hauptausschuss und dem Finanzausschuss.
Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses wurden 25.000 EUR im Haushaltplan 2017 eingearbeitet.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, 25.000 EUR zweckgebunden für die Erarbeitung einer planungsrechtlichen Stellungnahme in Bezug auf die Verhinderung eines weiteren Ausbaus von Windkraft bzw. für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes im Hinblick auf die Öffnungsklausel im Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungs-programms Mecklenburgische Seenplatte und zur Prüfung der Lärmbelastung durch Windkraftanalagen im Haushalt 2017 einzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
15,1 kB
|
