Beschlussvorlage - 01/BV/622/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt für jedes Jahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

 

Aufgrund eines systemseitigen Fehlers in der Finanz-Software wurden Positionen in der Bilanz falsch ausgewiesen und der bilanzielle Ausgleich nicht richtig dargestellt. Daher konnten zu den Sitzungen des Rechnungsprüfungs- und Finanzausschusses am 06.12.2016 die Unterlagen zum Jahresabschluss 2013 nicht eingereicht werden. Die Vorlage 01/BV/608/2016 wurde von den Tagesordnungen genommen und in die nächsten Ausschusssitzungen verwiesen.

 

Die Jahresrechnung 2013 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 09.01.2017 die geprüfte Jahresrechnung erörtert.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Altentreptow.

 

 

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Anlagen

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