Beschlussvorlage - 01/BV/627/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Entsprechend § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

in der Fassung vom 13.07.2011 ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung

auszugleichen. Kann der Haushalt trotz Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und

Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden, ist ein Sicherungskonzept nach § 43 Abs. 7 KV M-V

zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 KV M-V durch die Stadtvertretung zu

beschließen.

Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, anhand konkreter Maßnahmen darzustellen, wie

innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich im

Ergebnis- und Finanzhaushalt bzw. in der Ergebnis- und Finanzrechnung i.S. d. § 16

GemHVO-Doppik M-V in der Fassung vom 25.02.2008 zuletzt geändert am 19.05.2016

wieder erlangt und gesichert werden kann.

Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den

Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

Wurden beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt,

brachten durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg oder

verlängert sich der Konsolidierungszeitraum, so ist die Fortschreibung von der

Stadtvertretung zu beschließen.

 

Das durch die Verwaltung zur Finanzausschusssitzung am 06.12.2016 vorgelegte Sicherungskonzept (Vorlage 01/BV/597/2016) wurde von der Tagesordnung genommen und in die nächste Ausschusssitzung verwiesen. Die eingereichten Änderungen sind in dem beigefügten Sicherungskonzept eingearbeitet worden.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Altentreptow für

den Zeitraum 2017 bis 2020.

 

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Anlagen

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