Beschlussvorlage - 12/BV/150/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Gültz für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Ostwald
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss der Gemeinde Gültz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gültz
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Entscheidung
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02.12.2016
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 694.256 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 847.597 EUR
Entnahmen aus Rücklagen auf 8.575 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf -144.766 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 696.360 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 785.770 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 48.575 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 84.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 144.480 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 19.645 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß § 53 (3) Kommunalverfassung M-V auf 411.800 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 400 v.H.
Grundsteuer B 400 v.H.
Gewerbesteuer 400 v.H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,75 Vollzeitäquivalente (VZÄ).
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres
betrug 1.015.279 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt 862.208 EUR
Und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres 726.017 EUR
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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958,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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280,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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5 MB
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