Beschlussvorlage - 37/BV/180/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Firma Holzbau Potts Produktions GmbH hat anlässlich der 750-Jahrfeier Zwiedorf in Zwiedorf einen Pavillon aufgestellt. Die entstandenen Kosten in Höhe von 27.491,88 lt. Rechnung vom 07.09.2016 sollen nicht bezahlt werden. Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

 

Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 Abs.4 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 €. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wolde nimmt die Sponsorleistung der Firma Holzbau Potts Produktions GmbH aus 17091 Wolde, OT Zwiedorf, Dorfstraße 7 in Höhe von 27.491,88 € (Pavillon) an.

 

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