Beschlussvorlage - 01/BV/601/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Altstadt Altentreptow
hier: Förderung der Teilsanierung des Gebäudes Unterbaustr.2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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30.11.2016
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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06.12.2016
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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24.01.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Das Gebäude Unterbaustr. 2 liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Altentreptow und befindet sich im privaten Eigentum.
Es ist kein Einzeldenkmal.
Das Haus ist wegen der Gestalt in der Unterbaustraße und in der Altstadt einzigartig und von besonderer Bedeutung. Das Gebäude wird von den Straßenräumen der Unterbaustraße und dem Markt begrenzt.
Die Kosten der Maßnahme werden 74.074,53 Euro brutto betragen.
Nach den Zuwendungsbestimmungen aus dem Beschluss-Nr. 39/99/2009 des Hauptausschusses der Stadtvertretung Altentreptow beträgt die Kostenuntergrenze 15.000,00 Euro. Als Förderobergrenze sind 30 % der förderfähigen Kosten festgelegt.
Ausnahmen hiervon bedürfen der Einzelfallentscheidung und Beschlussfassung durch den Hauptausschuss.
Umso viel wie möglich von der Altbausubstanz zu erhalten, schlagen der Sanierungsträger und die Verwaltung vor, für das Vorhaben als Einzelfallentscheidung einen Zuschuss in Höhe von 40 % der förderfähigen Baukosten als Maximalförderung bereitzustellen.
Das entspricht einer Fördersumme von 29.629,81 Euro.
Damit sichern wir die Sanierung der Fassade, der Dacheindeckung und der Fenster.
Die Einzelfallentscheidung ist damit begründbar, dass die geplante Fassaden- und
Dachsanierung des Gebäudes Unterbaustraße 2 für den Straßenraum der Unterbaustraße und des Marktes einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbildes darstellt.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss beschließt, als Einzelfallentscheidung, die geplante Teilmodernisierung des Gebäudes Unterbaustraße 2, mit 40% der förderfähigen Baukosten, zu fördern.
Die förderfähigen Baukosten betragen 74.074,53 Euro, somit ergibt sich ein Zuschuss von 29.629,81 Euro.
2. Die Förderhöhe ist die Förderobergrenze.
Der Antrag an das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V Abteilung Bau
gemäß F.2.2 Städtebauförderrichtlinie M-V ist zustellen.
Der Antrag an das Landesförderinstitut auf Zustimmung zum Einsatz von Fördermitteln ist zu stellen.
Die Erarbeitung und der Abschluss der Modernisierungsvereinbarung mit der bauwilligen Eigentümerin sind umgehend vorzunehmen.
Die Höhe der Förderung steht unter dem Vorbehalt der notwendigen Zustimmung desLandesförderinstitutes.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,4 kB
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