Beschlussvorlage - 01/BV/598/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hat die Stadt für das städtebauliche Sondervermögen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

- im Ergebnishaushalt

ordentliche Erträge auf                            137.750 €

ordentliche Aufwendungen auf               137.750 €

- im Finanzhaushalt

ordentliche Einzahlungen auf                 137.750 €

ordentliche Auszahlungen auf                 137.750 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf               620.000

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf            1.301.955 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 13.500 €.

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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