Beschlussvorlage - 01/BV/598/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2017 des Städtebauliches Sondervermögen der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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30.11.2016
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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06.12.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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24.01.2017
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 hat die Stadt für das städtebauliche Sondervermögen für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge auf 137.750 €
ordentliche Aufwendungen auf 137.750 €
- im Finanzhaushalt
ordentliche Einzahlungen auf 137.750 €
ordentliche Auszahlungen auf 137.750 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 620.000 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.301.955 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 13.500 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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