Beschlussvorlage - 01/054/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Datum vom 11.12.2009 wählte die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow Kamerad Stefan Booke zum Wehrführer.

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V ist der Wehrführer in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beruft den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow, Kamerad Stefan Booke, in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

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