Beschlussvorlage - 01/053/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Datum vom 11.12.2009 wählte die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow Kamerad Stefan Booke zum Wehrführer.

Dieser Wahl muss gemäß § 12 Abs. 3 des Gesetzes über Brandschutz und die Technische Hilfeleistung für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) durch die Stadtvertretung zugestimmt werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow stimmt der Wahl der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow zu. (Wehrführer Kamerad Stefan Booke)

 

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