Beschlussvorlage - 03/BV/112/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 ist der Haushalt der Gemeinde in jedem Haushaltsjahr auszugleichen. Kann der Ausgleich nicht erreicht werden hat die Gemeinde ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 7 und Abs. 8 zu beschließen sowie über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

Die Gemeindevertretung Bartow hat dieses Haushaltskonsolidierungskonzept 29.05.2015 beschlossen. Die Fortschreibung dieses Konzeptes liegt heute zur Beschlussfassung vor.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2015 – 2019 für die Gemeinde Bartow.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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