Beschlussvorlage - 01/052/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 08.12.2004 wurde eine Verwaltungsgebührensatzung

verabschiedet, die entsprechend dem Fusionsvertrag zur Bildung des Amtes Treptower

Tollensewinkel für alle Organisationseinheiten des Amtes anzuwenden war.

Zwischenzeitlich hat sich im Zuge der Verwaltungstätigkeit des Bürgerbüros gezeigt, dass

Gebühren für von Bürgern beantragte Leistungen nicht geregelt sind bzw. der Aufwand für

Leistungen des Bauamtes den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen ist.

Gleichzeitig wurden die in der Präambel der Verwaltungsgebührensatzung definierten gesetz-

lichen Grundlagen aktualisiert (Kommunalabgabegesetz).

Als Kalkulationsgrundlage für die Ermittlung des Verwaltungsaufwandes ist der Bericht

Nr. 12/2006 – „Kosten eines Arbeitsplatzes“ von der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle

für Verwaltungsvereinfachung) in Köln heranzuziehen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertreter billigen die Kalkulation der Gebühren, die in der Gebührenkalkulation

aufgeführt sind.

Die Stadtvertreter beschließen die dem Originalprotokoll beigefügte Satzung der Stadt

Altentreptow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

 

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