Beschlussvorlage - 01/051/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Mücklisch
- Einreicher:
- Furth, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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10.03.2010
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 47 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 08.06.2004 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung ist die Grundlage für die Haushaltswirt-
schaft der Gemeinde. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich (§ 46 (3) der Kommunal-
verfassung Mecklenburg-Vorpommern).
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu
beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 10.357.800
und Ausgaben in Höhe von 10.357.800
- im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben von 4.146.000
festgesetzt.
Das Kreditvolumen umfasst einen Betrag von 0 .
- davon für Zwecke der Umschuldung 0 .
Als Hebesatz werden beschlossen: Grundsteuer A 240 %
Grundsteuer B 300 %
Gewerbesteuer 300 %
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung
der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 52 der Kommunalverfassung des Landes M-V
vom 08. Juni 2004 erteilen kann, beträgt 2.500 im Einzelfall.
Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister
ist verpflichtet, der Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
