Beschlussvorlage - 01/047/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Beschluss vom 07.10.2009 hat die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Friedrichshof“ beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslage der Planunterlagen bzw. die Behördenbeteiligung wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung vom 07.10.2009 durchgeführt.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahmen der Behördenbeteiligung wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden.

 

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen

 

Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben dies vor. Nach Bundesrecht ist zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplans kein weiterer Beschluss der Stadt erforderlich (BVerwG, Urt. V. 25.11.1999).

Die Stadtvertretung hat es in der „Hand“, welchen Abwägungsmodus sie wählt.

Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.   

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

1.  Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in

     der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. 

 

2.  Die Personen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme      

     abgegeben haben, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die        

     Stellungnahmen abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung nach Ziffer 1.  

     mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...