Beschlussvorlage - 39/016/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

In den Kindertagesstätten der Stadt Altentreptow werden über Jahre Kinder aus der Gemeinde Groß Teetzleben betreut. Momentan 5 Kindergartenkinder und 6 Hortkinder.

Die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe anerkannten Platzkosten und die tatsächlichen Platzkosten für die Betreuung von Kindern klaffen auseinander.

Die Stadt Altentreptow ist weiterhin bereit, Kinder aus der Gemeinde Groß Teetzleben in ihren Kindertagesstätten zu betreuen, wenn die Gemeinde bereit ist, den Aufstockungsbetrag zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Platzkosten zu zahlen.

Die Stadt Altentreptow schließt seit dem 01.01.2010 nur noch Betreuungsverträge mit den Eltern anderer Wohnsitzgemeinden, wenn das schriftliche Einverständis des jeweiligen Bürgermeisters vorliegt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt, mit der Stadt Altentreptow die Vereinbarung über die Zahlung des Aufstockungsbetrages zwischen den anerkannten und den tatsächlichen Platzkosten in den Kindertagesstätten der Stadt Altentreptow rückwirkend zum 01.01.2010 zu schließen.

 

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