Beschlussvorlage - 36/BV/123/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Entsprechend § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom 13.07.2011 ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Kann der Haushalt trotz Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden, ist ein Sicherungskonzept nach § 43 Abs. 7 KV M-V zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 KV M-V durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, anhand konkreter Maßnahmen darzustellen, wie innerhalb eines konkret festzulegenden Zeitraumes der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich wieder erlangt und gesichert werden kann.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2016 – 2019 für die Gemeinde.

 

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Anlagen

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