Beschlussvorlage - 36/BV/122/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wird dahingehend geändert, dass der § 5 – Steuerbefreiung um einen Befreiungstatbestand erweitert wird. Es sollen nunmehr auch die Hunde steuerbefreit sein, die im Besitz des Tierheimes sind, aber an eine Pflegestelle vergeben sind. Bei der Vorlage eines Pflegevertrages mit dem Tierheim wird der Pflegende von der Hundesteuerpflicht freigestellt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer.

 

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Anlagen

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