Beschlussvorlage - 36/BV/118/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz hat für das Sommer- und Kinderfest in Tützpatz Sponsorengelder eingeworben.

Folgende Beträge sind eingegangen:

 

   Stahl- und Metallbau Duwe                   200,00 €

   Gebäudereinigung Zunker GmbH         50,00 €

   Ing.büro Hoch- Tiefbau Zunker         50,00 €

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden/Sponsorengeldern, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz entscheidet bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 KV M-V unterhalb einer Wertgrenze von 100 € der Bürgermeister. Da die Sponsorenleistungen insgesamt 300 € betragen, muss die Gemeindevertretung entscheiden. 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt, die Sponsorenleistungen in Höhe von insgesamt 300 € für das Sommer- und Kinderfest in Tützpatz anzunehmen.

 

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