Beschlussvorlage - 36/BV/118/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Sponsorengeldern für das Sommer- und Kinderfest in Tützpatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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27.09.2016
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz hat für das Sommer- und Kinderfest in Tützpatz Sponsorengelder eingeworben.
Folgende Beträge sind eingegangen:
Stahl- und Metallbau Duwe 200,00 €
Gebäudereinigung Zunker GmbH 50,00 €
Ing.büro Hoch- Tiefbau Zunker 50,00 €
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden/Sponsorengeldern, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz entscheidet bei Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 44 KV M-V unterhalb einer Wertgrenze von 100 € der Bürgermeister. Da die Sponsorenleistungen insgesamt 300 € betragen, muss die Gemeindevertretung entscheiden.