Beschlussvorlage - 01/BV/577/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung hat am 15.12.2015 die Haushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2016 erlassen. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Genehmigung am 20.05.2016 erteilt. Gemäß § 48 Abs. 2 Kommunalverfassung ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen.

Die Haushaltssatzung kann nur durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen ist.

Mit diesem 1. Nachtragshaushalt SSV für das Jahr 2016 wurden im Wesentlichen die  jetzt vorliegende Bewilligung der Städtebaufördermittel für die Maßnahme „Alte Apotheke“,  erhöhte Auszahlungen für kleinteilige Maßnahmen sowie der Rückkauf des Grundstückes am Amtshof  1 eingearbeitet. Des Weiteren wurden die Einzahlungen und Auszahlungen aus Zuwendungen des Bundes und des Landes für die Städtebauförderung sowie der darauf beruhende Eigenanteil der Stadt angepasst.

Die Wesentliche finanziellen Rahmendaten sind dem Vorbericht zu entnehmen, der dem Nachtragshaushaltsplan vorangestellt ist.

Die Veränderungen sind in der als Anlage beigefügten 1. Nachtragshaushaltsatzung SSV zusammengefast dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2016 auf der Grundlage beigefügten Nachtragshaushaltsplanung.

 

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Anlagen

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