Beschlussvorlage - 01/BV/576/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 17 der Stadt Altentreptow "Am Jungfernstieg"
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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14.09.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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11.10.2016
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Für den im Anhang dargestellten Planungsraum ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Sinne von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich, weil der im Süden bestehende Garagenkomplex sowie die sich im Norden anschließenden Freiflächen am Amtshof städtebaulich neu geordnet und entwickelt werden sollen. Konkrete flächenspezifische Entwicklungsstrategien sollen dazu in den weiteren Planungsphasen mit den politischen Gremien der Stadt Altentreptow erörtert und festgelegt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 17 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen dazu schaffen. Darüber hinaus wird auf die im Parallelverfahren vorliegende 7. Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 1,20 ha soll der Bebauungsplan Nr. 17 der Stadt Altentreptow „Am Jungfernstieg“ aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 1/2 (teilweise), 1/3 (teilweise), 4, 5, 8, 9 und 12 der Flur 9 sowie die Flurstücke 4, 5, 6, 3/8, 8/9, 8/10 der Flur 18 und Teilflächen der Flurstücke 172/17, 173/3 der Flur 3 in der Gemarkung Altentreptow. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
Planungsziel ist die Schaffung eines naturnahen Kleingewässers als Aufwertung des stadtnahen Wohnumfeldes zwischen Randkanal und der Straße „Am Amtshof“ sowie die städtebauliche Neuordnung der nördlich und südwestlich arrondierenden Grundstücke.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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