Beschlussvorlage - 39/BV/174/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Bürgermeisterin hat für das Dorffest in Groß Teetzleben Spenden eingeworben.

 

Folgende Spenden sind eingegangen:

 

Fleckviehzucht Tollensetal GmbH        300,00 €

Dorfstraße 1a

17091 Groß Teetzleben

 

Erneuerbare Energien Teetzleben          800,00 € 

GmbH & Co KG

Dorfstraße 32

17091 Breesen

 

Außerdem hat die Firma Fleckviehzucht Tollensetal GmbH 50 € für die Jugend- und Altenhilfe gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben müssen die Spenden durch die Gemeindevertretung angenommen werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt, folgende Spenden anzunehmen:

für das Dorffest:

Fleckviehzucht Tollensetal GmbH:           300 €

Erneuerbare Energien Teetzl. GmbH

   & Co KG:                             800 €

 

für die Jugend- und Altenhilfe

 

Fleckviehzucht Tollensetal GmbH:            50 €

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