Beschlussvorlage - 03/013/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Bartow ist entsprechend der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08.06.2004 § 61 (2) aufgestellt. Sie ist nach § 61 (3) von der Gemeindevertretung zu beschließen.

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat in seiner Beratung am 10.02.10 die Jahresrechnung geprüft und diskutiert. Die Finanzausschussmitglieder empfehlen den Gemeindevertretern der Jahresrechnung zuzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2009 mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben.

 

Soll-Abschlussergebnis für das Haushaltsjahr 2009

 

1.      Im Verwaltungshaushalt

            Einnahmen            495.501,28 €

            Ausgaben              495.501,28 €

 

2.      Im Vermögenshaushalt  

            Einnahmen            497.428,63 €

            Ausgaben              497.428,63 €

 

 

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