Beschlussvorlage - 03/012/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Gemeinde Bartow für 2009 wurde gemäß § 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08.06.2004 aufgestellt. Sie schließt mit bereinigten Solleinnahmen von 992.929,91 € und bereinigten Sollausgaben von 992.929,91 €. In den bereinigten Solleinahmen ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.780,94 € enthalten.

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat in seiner Beratung am 10.02.2010 die Jahresrechnung geprüft und diskutiert. Die Finanzausschussmitglieder empfehlen den Gemeindevertretern den Bürgermeister für die Haushaltsführung 2009 zu entlasten.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsführung 2009

 

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