Beschlussvorlage - 03/011/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Bartow für das Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Monika Ostwald
- Einreicher:
- Furth, Birgit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Bartow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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23.02.2010
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 47 der Kommunalverfassung M-V vom 08. Juni 2004 hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich, § 46 (3) der Kommunalverfassung M-V.
Die Gemeindevertretung har entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Der Finanzausschuss der Gemeinde hat in seiner Beratung am 10.02.10 den Haushaltsplan geprüft und diskutiert. Die Ausschussmitglieder empfehlen den Gemeindevertretern der vorliegenden Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 439.700 Euro
und Ausgaben in Höhe von 439.700 Euro
- im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von 286.000 Euro
und Ausgaben in Höhe von 286.000 Euro
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 43.000 Euro
Als Hebesatz werden beschlossen: Grundsteuer A 239 v. H.
Grundsteuer B 347 v.H.
Gewerbesteuer 300 v.H.
