Beschlussvorlage - 03/011/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 47 der Kommunalverfassung M-V vom 08. Juni 2004 hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich, § 46 (3) der Kommunalverfassung M-V.

Die Gemeindevertretung har entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

Der Finanzausschuss der Gemeinde hat in seiner Beratung am 10.02.10 den Haushaltsplan geprüft und diskutiert. Die Ausschussmitglieder empfehlen den Gemeindevertretern der vorliegenden Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan zuzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von        439.700 Euro

                       und           Ausgaben in Höhe von          439.700 Euro

 

-          im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von          286.000 Euro

                      und          Ausgaben in Höhe von            286.000 Euro

 

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt                              43.000 Euro

 

Als Hebesatz werden beschlossen:    Grundsteuer A      239 v. H.

                                                           Grundsteuer B       347 v.H.

                                                           Gewerbesteuer      300 v.H.

 

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