Beschlussvorlage - 01/BV/550/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadt Altentreptow hat mit dem Jugendamt des Landkreises Entgeltverhandlungen geführt. Die Verhandlung war erforderlich, weil der Erzieherschlüssel im Krippenbereich geändert wurde. Daraus resultieren höhere Kosten für die Krippenkinder.

Ein weiterer Grund für die Neuverhandlung waren die Umzüge der Einrichtungen „Gänseblümchen“ in die Karl-Liebknecht-Straße und Hort in die Grundschule „Am Klosterberg“.

 

Aus den neuen Gesamtkosten, die ab 01.09.2016 gelten sollen, resultieren neue Elternbeiträge.

Die ab 01.09.2016 geltenden Elternbeiträge sind in der 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow festgelegt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow.

 

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Anlagen

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