Beschlussvorlage - 01/BV/546/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.06.2016
| |||
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
|
Vorberatung
|
|
|
|
09.06.2016
| |||
|
●
Bereit
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.07.2016
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 29.02.2016 informiert das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung ab dem 01.05.2016 (Höhe der Landes- und Kreismittel).
Da sich die Landes- und Kreismittel ab Mai 2016 geringfügig erhöhen, ist es erforderlich, eine 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow zum 01.05.2016 zu erlassen.
Gemäß § 20 in Verbindung mit § 21 Abs.1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege(KiföG M-V) sind die nach Abzug der Landes- und Kreismittel verbleibenden Platzkosten in Höhe von mindestens 50% durch die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zu tragen.
Der Restbetrag ist der Elternbeitrag.
Die ab 01.05.2016 geltenden Elternbeiträge sind in der 4. Änderungssatzung festgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
32,5 kB
|
