Beschlussvorlage - 01/BV/546/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 29.02.2016 informiert das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung ab dem 01.05.2016 (Höhe der Landes- und Kreismittel).

 

Da sich die Landes- und Kreismittel ab Mai 2016 geringfügig erhöhen, ist es erforderlich, eine 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow zum 01.05.2016 zu erlassen.

Gemäß § 20 in Verbindung mit § 21 Abs.1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege(KiföG M-V) sind die nach Abzug der Landes- und Kreismittel verbleibenden Platzkosten in Höhe von mindestens 50% durch die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zu tragen.

Der Restbetrag ist der Elternbeitrag.

Die ab 01.05.2016 geltenden Elternbeiträge sind in der 4. Änderungssatzung  festgelegt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte Altentreptow.

 

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Anlagen

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