Beschlussvorlage - 01/BV/547/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Für den Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet am Jungfernstieg " gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow weist den Änderungsbereich weitestgehend als gemischte Baufläche bzw. Grünfläche aus. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans lassen sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln.

Die innerhalb des o.g. Geltungsbereiches erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss

§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und

   sonst. Träger öffentlicher Belange

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

2. Beschlussvorschlag:

  1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow wird wie folgt geändert:

Der Änderungsbereich betrifft die Flurstücke  1/2, 1/3, 3-9, 12 der Flur 9 sowie die Flurstücke 172/17 , 173/3 der Flur 3 und darüber hinaus die Flurstücke 4, 5, 6, 3/8, 8/9, 8/10  der Flur 18 in der Gemarkung Altentreptow ganz oder in Teilflächen.        Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet am Jungfernstieg ". Die bisherige Darstellung als gemischte Baufläche bzw. Grünfläche soll entsprechend geändert werden.

  1. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß     § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

 

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Anlagen

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