Beschlussvorlage - 39/014/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er ist für die Haushaltsführung verbindlich. (§ 46 (3) der KV M-V)

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Groß Teetzleben hat sich in seiner Sitzung am 27.01.2010 mit der Haushaltssatzung und deren Anlagen befasst und empfiehlt der Gemeindevertretung der Beschlussvorlage zu zustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Mit der Haushaltssatzung werden

-          Im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von               772.400 €

                                                             Ausgaben in Höhe von              772.400 €

 

-          Im Vermögenshaushalt Einnahmen in Höhe von              332.200 €                                                                                 Ausgaben in Höhe von              332.200 €

 

-          Kassenkredit                                                                                      77.200 €

 

festgesetzt.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:              Grundsteuer A                     300 v.H.

                                                                      Grundsteuer B                                   300 v.H.

                                                                      Gewerbesteuer                     300 v.H.             

 

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