Beschlussvorlage - 03/BV/107/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

§ 5 Abs. 7 erhält folgende Fassung:

 

Der Bürgermeister entscheidet bei Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen gemäß

§ 44 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 Euro. Anonyme Zuwendungen sind nicht erlaubt.

 

§ 7 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

(5) Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln öffentlich bekannt gemacht. (Aushangfrist 14 Tage)

 

Die Bekanntmachungstafeln befinden sich:

 

- Bartow - an der Freiwilligen Feuerwehr

- Bartow -Schulstraße

- Groß Below-zwischen Grundstück Nr. 14 und Grundstück Nr. 16

- Pritzenow -am Tor der Freiwilligen Feuerwehr

- Pritzenow -gegenüber dem Postkasten 

 

Ein Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung bedarf lt. Kommunalverfassung M-V § 5 die Mehrheit aller Gemeindevertreter.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow.

 

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Anlagen

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