Beschlussvorlage - 08/BV/145/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der
"Klarstellungs- und erweitere Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ort Golchen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Golchen
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.05.2016
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Golchen beabsichtigt die 1. Änderung der wirksamen „Klarstellungs- und erweiterte Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ort Golchen“, weil die dort geregelten gestalterischen Festsetzungen im Sinne von § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) den heutigen städtebaulichen Zielstellungen der Gemeinde nicht mehr entsprechen.
Die Grundlage bildet die am 30.06.1997 in Kraft getretene und damit wirksame Satzung.
Lage und Abgrenzung des Planungsraumes
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung erstreckt sich auf das gesamte wirksame Satzungsgebiet in der Flur 3, Gemarkung Golchen.
Anlass und Erforderlichkeit der Planaufstellung
Für zukünftige Ansiedlungen von Wohnnutzungen ist eine nutzungsverträgliche Änderung der Satzung unumgänglich.
Eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) Baugesetzbuch (BauGB) genannten Schutzgüter, Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie Europäischer Vogelschutzgebiete, durch die beabsichtigen Festsetzungen ist nicht zu befürchten.
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet, weil sich die wesentlichen Ziele, Zwecke und die Auswirkungen der Planung nicht verändern und nur eine geringe Betroffenheit bei den Grundstückseigentümern oder der Öffentlichkeit bzw. den Trägern öffentlicher Belange im oder außerhalb des Änderungsbereiches vorhersehbar sind.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Golchen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der als Anlage 1 beigefügten „Klarstellungs- und erweiterte Abrundungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ort Golchen“.
Das Aufstellungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Planänderung die Grundzüge der Satzung nicht berührt. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB und Aufforderung der von der 1. Änderung berührten Behörden zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB durchgeführt.
- Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
4 MB
|
