Beschlussvorlage - 36/BV/109/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Datum vom 20.02.2016 wählte die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Tützpatz Kameraden Daniel Behrndt zum stellvertretenden Wehrführer.

 

Dieser Wahl muss gemäß § 12 Abs. 1 über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSch M-V) durch die Gemeindevertretung zugestimmt werden.

Nach Zustimmung der Gemeindevertretung ist der stellvertretende Wehrführer in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tützpatz stimmt der Wahl der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Tützpatz vom 20.02.2016 zu. (stellv. Wehrführer Kamerad Daniel Behrndt)

 

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt, Kam. Daniel Behndt in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

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